| Fecha de edición | Fecha de publicación | Médium |
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| 10.06.2013 | Angemessenheit der Vorstandsvergütung - auf ein Neues
Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung ist ein Dauerbrenner und steht vor Wahlen regelmäßig auf der Tagesordnung. Befeuert durch die "Volksabstimmung gegen die Abzockerei" in der Schweiz hat das Bundesministerium für Justiz eine Formulierungshilfe zur Änderung des Aktiengesetzes vorglegt. Neue gesetzliche Regelungen sollen Selbstbedienung und übermäßige Vergütung unterbinden, stattdessen Vernunft und Maß bei der Bezahlung von Managern börsennotierter Unternehmen gelten, so offizielle Verlautbarungen des Justizministeriums. Matthias Heisse erklärt, was von der geplanten Gesetzesnovelle zu halten ist.
| BetriebsBerater |
| 29.05.2013 | Wenn aus einer Krankheit eine Behinderung wird
Überraschend kam am 11.04.0213 ein Richterspruch aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof definiert hier auf Vorlage eines dänischen Gerichts den Begriff der Behinderung neu - und schließt ausdrücklich auch Langzeiterkrankte mit ein. Die möglichen Folgen erläutert Frank Achilles, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Heisse Kursawe Eversheds.
| LohnPraxis |
| 28.05.2013 | So geht es weiter
Am 11.6.13 soll das BAG entscheiden, ob die Gewerkschaft medsonet ausreichend durchsetzungs- und leistungsstark ist, um die Interessen ihrer Mitglieder eigenständig wahrzunehmen. Und noch entscheidender: Ob die in der Vergangenheit geschlossenen Tarifverträge überhaupt wirksam sind. "Während es in den Verfahren um die Tarifunfähigkeit der CGZP vor allem um die Frage der gleichen Entlohnung von Zeitarbeitnehmern ging, steht bei den Einzelverfahren nun auch die Existenz der kleinen Gewerkschaften auf dem Spiel", erläutert Stefan Kursawe, Partner der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds.
| Platow Recht |
| 15.05.2013 | Elektronisches Fahrtenbuch unter Auflagen zulässig
Die Umstellung von Papier auf digitale Speichermedien stößt im Steuerrecht zum Beispiel beim Fahrtenbuch immer noch an Grenzen. Die Anforderungen, die ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllen muss, stellt Dr. Stefan Diemer, Partner bei Heisse Kursawe Eversheds, vor.
| Markt und Mittelstand online |
| 06.05.2013 | Auf Gedeih und Verderb
Was sich im Essener Hochtief-Management vermutlich abspielte, bevor Fernandez seine Kritiker vor die Tür setzte, erklärt der Münchner Aktienrechtler Oliver Maaß von der Kanzlei Heisse Kursawe. Der Rechtsanwalt analysiert seit 2010 die Folgen der Übernahme durch ACS (...).
| WirtschaftsWoche |
| 25.04.2013 | Rechnungslegung in der Vor-AG - Pflicht zum Jahresabschluss trifft auch noch nicht eingetragene AGs
Der Weg zur Aktiengesellschaft führt für Gründer und Gesellschafter zunächst über die sogenannte Vor-AG. Als Vorstufe zur voll rechts- und geschäftsfähigen AG ist auch sie schon mit einigen Rechten und Pflichten ausgestattet. Der Aufwand, der mit einigen Pflichten verbunden ist, wird in der Praxis allerdings teilweise unterschätzt, wie Oliver Maaß und Wolfgang Troidl von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds erläutern.
| Platow Recht |
| 19.04.2013 | EuGH-Urteil befeuert Kontroverse
Die Kontroverse um die Offenlegung von Hygienemängeln in Betrieben geht in die nächste Runde. Weniger forsch argumentiert Alexandra Bergmann von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds. So treffe der EuGH wohl eine lange erwartete Klarstellung, die sich jedoch ausschließlich auf § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB beziehe - eine etwaige europarechtliche Rechtfertigung des umstrittenen Abs. 1a sei nicht abzuleiten.
| Lebensmittelzeitung |
| 17.04.2013 | Tina Müller könnte es wagen, bei Beiersdorf zu starten
Rechtsanwalt Stefan Kursawe von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds, München, berät Führungskräfte in Sachen Arbeitsrecht. Er beobachtet den Streit zwischen dem Unternehmen Henkel und Marketing-Expertin Tina Müller. Ein Interview.
| Werben und Verkaufen |
| 16.04.2013 | So geht es weiter
Die Veröffentlichung des "Stressreport Deutschland 2012" hat die Diskussion um Burn-Out und psychische Belastung am Arbeitsplatz angeheizt. Davon fast unbemerkt hat die Bundesregierung einen ersten Schritt getan, um Arbeitnehmer vor psychischen Belastungen besser zu schützen. "Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, psychische Belastungen bei der Organisation seines Betriebes zu berücksichtigen. Auch der einzelne Arbeitnehmer hat hierauf einen Anspruch. Werden beispielsweise bei einer Befragung der Mitarbeiter kritische Stressfaktoren bekannt, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen", erläutert Stefan Kursawe von Heisse Kursawe Eversheds.
| Platow Recht |
| 13.04.2013 | Neuer Großaktionär mischt Balda auf
Es ist der klassische Weg, den der neue Großaktionär der Balda AG einschlägt, um das Unternehmen (...) unter seine Kontrolle zu bringen. "Es beginnt der klassische Proxy Fight", sagt Oliver Maaß, Gesellschaftsrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Aus Sicht des Unternehmens gehe es darum, möglichst viele Aktionäre von den eigenen Vorstellungen zu überzeugen und zur Teilnahme an der Hauptversammlung zu bewegen.
| Börsen-Zeitung |
| 12.04.2013 | Kranke mit mehr Kündigungsschutz
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Langzeiterkrankung, die zu physischen oder psychischen Einschränkungen des Betroffenen führt, wie eine Behinderung zu behandeln sein kann. "Für Langzeiterkrankte könnte damit unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz bestehen, außerdem Anspruch auf Zusatzurlaub oder auch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz", sagt Stefan Kursawe von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds.
| Welt online |
| 11.04.2013 | EuGH stärkt Kündigungsschutz für chronisch Kranke
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine Langzeiterkrankung, die zu physischen oder psychischen Einschränkungen des Betroffenen führt, kann im Job wie eine Behinderung zu behandeln sein. "Für Langzeiterkrankte kann damit ein besonderer Kündigungsschutz bestehen, außerdem Anspruch auf Zusatzurlaub oder auch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz", sagt Stefan Kursawe von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds.
| Welt online |
| 11.04.2013 | Traber-Streit: Gericht will gütliche Einigung
Der Münchner-Trabrenn- und Zuchtverein will auf seiner Bahn in Daglfing bleiben und hat deswegen den Rechtsweg beschritten. Zurzeit läuft am Landgericht München I ein Güteverfahren mit dem Investor, mit dem die Traber vertraglich verbandelt sind. Das nächste Treffen zwischen den Trabern und den Vertretern des Bauunternehmers Günter Karl aus Innernzell ist für Juni angesetzt, wie der Anwalt der Traber, Frederik Foitzik von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds, auf Tagblatt-Nachfrage sagte. Man habe sich dem Güteverfahren nicht verschließen wollen, auch wenn die Position der Traber unverändert bleibe. Ihre Vision für die Gütegespräche: Der Verein behält das Daglfinger Gelände und zahlt einen Betrag X an Karl beziehungsweise dessen Firma Intech als Vergleich. (...)
| Münchner Merkur |
| 27.03.2013 | Genau in der Sache, geschätzt im Team
Viele große Sozietäten haben damit begonnen, ihre internen Strukturen an neue Herausforderungen anzupassen: Weg von den Praxisgruppen hin zu Gruppen, die sich an Branchen ausrichten. "Wer heute sein Jurastudium absolviert hat, dem stellt sich nicht mehr nur die Frage, in welches Rechtsgebiet er einsteigen möchte, sondern auch in welche Branche", sagt Stefan Kursawe, Partner der Münchner Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds.
| Karriereführer Recht |
| 06.03.2013 | Überstunden "Wenn am Ende eines mehrtägigen Golfturniers Spieler gleichauf liegen, beginnen die für die Zuschauer so attraktiven Nervenschlachten an den Extralöchern. Nicht selten wird davon gesprochen, dass die Spieler "Überstunden" machen mussten. Auch in der Arbeitwelt wird der Begriff nicht selten strapaziert. (...)" Dr. Dirk Monheim, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Heisse Kursawe Eversheds klärt über die wichtigsten Fragen zum Thema Überstunden auf.
| Golf Ticker |
| 28.02.2013 | Das Misstrauen gegenüber ACS wird noch größer
Marcelino Fernandez verunsichert Mitarbeiter und Aktionäre. Was der Hochtief-Chef als Strategie für die Zukunft verkauft, macht es der Muttergesellschaft ACS immer leichter, den deutschen Bauprimus den spanischen Interessen unterzuordnen und ihn auszuschlachten. (...) Eher wird ein Schuh aus der Null-Verschuldungs-Politik, wenn man der Erklärung des Münchener Aktienrechtlers Oliver Maaß von der Kanzlei Heisse Kursawe folgt. Der Rechtsanwalt und kritische Hochtief-Beobachter verweist darauf, dass es wiederum vor allem ACS nützt, wenn Hochtief über Bargeld verfügt: „Das ermöglicht Kreditgeschäfte zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft zu Lasten von Hochtief." Und es erleichtert die beginnende Zerschlagung von Hochtief, meint Maaß: " Sollten die Hochtief-Kreditgeber versuchen, mit Hilfe der sogenannten Ringfencing-Vereinbarungen den Verkauf von Unternehmensteilen zu verhindern, kann Hochtief sie stattdessen ausbezahlen und damit ausschalten." (...)
| WiWo Online |
| 20.02.2013 | Pappbecher erst vor Spielende
Wirt klagt gegen Glasverbot auf der Leopoldstraße: Gaststätten auf der Leopoldstraße war es beim letztjährigen Finalspiel der Champions League ganztätgig untersagt, Getränke in Glasbehältern auszuschenken. Das Kreisverwaltungsreferat hatte in seinem an rund 300 Schwabinger Wirte gerichteten Bescheid vor allem darauf abgestellt, dass die "Fanmeile" überregional als Publikumsmagnet wirke. Rechtsanwalt Axel Zimmermann von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds hatte deutlich gemacht, dass auf der Leopoldstraße erst nach Spielende und nicht ganztägig gefeiert werde. Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts München gab daraufhin zu verstehen, dass die Stadt wohl tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen sei.
| Süddeutsche Zeitung |
| 04.02.2013 | BAG stärkt Kündigungsschutz
Bislang waren Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern von allgemein geltenden Kündigungsschutz ausgenommen. Doch nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts werden Kleinunternehmen, die Leiharbeiter einsetzen, künftig neu rechnen müssen. Ein Beitrag von Dr. Stefan Kursawe.
| Markt und Mittelstand online |
| 29.01.2013 | Keine Extrawurst für Berufsanfänger Ein 36-Jähriger bewirbt sich auf eine Stelle als Trainee, kassiert eine Absage - und klagt: Er habe den Job nur wegen seines Alters nicht bekommen. Das darf nicht sein, bestätigt das Bundesarbeitsgericht. Warum dies das Ende der Stellenanzeigen für Berufsanfänger sein könnte, erklärt Arbeitsrechtler Stefan Kursawe.
| Karriere Spiegel online |
| 25.01.2013 | Der Schattenvorstand
Möglichkeiten und Grenzen des Executive Committee Von Dr. Oliver Maaß und Julie Ann Schreier, Rechtsanwälte, Heisse Kursawe Eversheds Viele Unternehmen bedienen sich eines ,,Schattenvorstands", d.h. eines oftmals als „(Group) Executive Cornmittee"bezeichneten Führungsgremiums, dem neben der ersten Führungsebene Personen der zweiten Führungsriege angehören. (...)
| Going Public |
| 18.01.2013 | Die Strippenzieher aus der Villa Hügel
Thyssen-Krupp: unter anderem angesichts der Milliardenverluste sprechen sich Fachleute gegen die Entlastung des Kontrollgremiums des Konzerns aus. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist mit mehr als 25% größter und mächtigster Anteilseigner. Das Ausmaß ihres Einflusses in Bezug auf tiefgreifende Entscheidungen der Hauptversammlung erläutert Dr. Oliver Maaß, Aktienrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds in München.
| The Wall Street Journal |
| 15.01.2013 | Investoren nehmen Thyssen-Aufsichtsrat in die Zange
(...) Hans-Christoph Hirt, Vertreter der britischen Fondsgesellschaft Hermes, betonte im Interview der Börsen-Zeitung, das Kontrollgremium habe schon aufgrund seiner Personalkompetenzen zumindest Mitverantwortung für die Führungskultur. Der Aufsichtsrat „sollte sich daher sehr kritisch fragen, ob seine Vorstandsbestellungen nicht zu Fehlentwicklungen beigetragen haben", meinte der Jurist, der seinen Auftritt auf demAktionärstreffen nach sechsjähriger Abstinenz ankündigte. Hirt macht das Entsendungsrecht der Krupp-Stiftung dafür verantwortlich, dass die Zusammensetzung des Aufsichtrates seit Jahren nicht optimal sei. Der Aktienrechtler Oliver Maaß von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds zieht in Zweifel, ob die Krupp-Stiftung bei der Aufsichtsratsentlastung überhaupt ein Stimmrecht hat.
| Börsen-Zeitung |
| 15.01.2013 | Rolle der Krupp-Stiftung rückt in den Fokus
Die Diskussion um die Entlastung des ThyssenKrupp-Aufsichtsrates auf der anstehenden Hauptversammlung hat auch die Krupp-Stiftung erfasst. Aktionärsvertreter erneuerten die Kritik an den Sonderrechten der Stiftung. Fraglich erscheint zudem, ob die Stiftung sich überhaupt an den Entlastungsabstimmungen beteiligen darf. (...) Für Oliver Maaß, Experte für Kapitalmarktrecht und Corporate Governance bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, steht ohnehin das Stimmrecht der Stiftung bei der Aufsichtsratsentlastung in Frage. „Die Stiftung ist befangen. Es gibt einen krassen Interessenskonflikt, da die Stiftung so stark mit Cromme und weiteren Aufsichtsräten verbunden ist", sagte Maaß im Gespräch der Börsen-Zeitung. (...) Maaß verwies auf einen ähnlichen Fall, bei dem es vor einigen Jahren um die Durchsetzung einer Sonderprüfung bei der früheren Hypovereinsbank (HVB) ging. Hier habe Großaktionär Unicredit auch nicht auf der Hauptversammlung mitstimmen dürfen, was im Nachhinein auch gerichtlich bestätigt worden sei, erklärte der Jurist. Maaß plädiert ebenso wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) für eine Verschiebung der Entlastungsbeschlüsse (...)
| Börsen-Zeitung |
| 11.01.2013 | Hochtief: Senor Fernandez stellt sich vor
Im November übernahm Marceliono Fernandez Verdes, langjähriger Mitarbeiter der spanischen Mutter ACS die Führung bei Hochtief. Dr. Oliver Maaß, Aktienrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds erläutert, welche Möglichkeiten der spanische Konzernchef hat und welche juristischen Hürden Hochtief jetzt noch vor der Ausschlachtung durch ACS schützen.
| WirtschaftsWoche |
| 10.01.2013 | Wie ACS Hochtief jetzt ausschlachten kann Vor zwei Monaten hat der spanische ACS-Manager Marcelino Fernandez Verdes die Führung bei Hochtief übernommen, Anfang Januar gab Hochtief-Aufsichtsratschef Manfred Wennemer sein Amt ab. Aktienrechtler Oliver Maaß erklärt, wie ACS die deutsche Tochter nun ausschlachten kann. Option 1: Zur Kasse bitte - Beratungsaufträge, Provisionen, Gebühren Obwohl die spanische ACS-Gruppe seit anderthalb Jahren über die Aktien-Mehrheit bei Hochtief verfügt, hat sie die seit 2011 befürchtete Zerschlagung bisher nicht eingeleitet. Doch mit dem erzwungenen Wechsel an der Hochtief-Spitze und dem gleichzeitigen Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz hat sich der spanische Konzern - wie SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sagen würde - zusätzliche Beinfreiheit verschafft. Grundsätzlich gilt, sagt einer der führenden deutschen Aktienrechtler, Oliver Maaß von der Kanzlei Heisse, Kursawe, Eversheds in München: "ACS muss auch künftig darauf achten, den Hochtief-Vorstand nicht zu unrechtmäßigem Verhalten zu verleiten. Geschäfte, bei denen ACS Hochtief ohne entsprechende Gegenleistung Werte entzieht - etwa durch schlechte Zinskonditionen oder einen Verkauf von Unternehmensteilen unter dem Marktwert - sind nach Paragraf 117 des Aktiengesetzes verboten. (...) Weite 6 Optionen (...)
| WirtschaftWoche |
| 09.01.2013 | Unklare Eigentumsverhältnisse - Irrtum vorbehalten
Die Bestimmung der realen Eigentumsverhältnisse ist bei Unternehmen jeder Größenordnung, insbesondere jedoch bei mittelständischen Betrieben, oft alles andere als einfach. Dr. Christophe Samson, Partner bei Heisse Kursawe Eversheds in München und Experte für Gesellschaftsrecht klärt auf, was Unternehmer tun können um die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln oder einen Verkauf des Unternehmens trotz Unsicherheiten durchzuführen.
| Unternehmermagazin |
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